Die Fachschaftsvertretung der Technischen Fakultät organisiert den Informationsvortrag für alle Studierenden, vom Bachelor bis zu den Absolventen, die bis zu 4 Jahre zurück noch keine Steuererklärungen abgegeben haben und gerne das Studium steuerlich geltend machen wollen.
Dazu wird Herr Raymond Kudraß in einem rund 2½-stündigen Vortrag mit zahlreichen Praxisbeispielen die Absetzbarkeit der Studienkosten behandeln.
Erörtert wird unter anderem:
- unter welchen Voraussetzungen die Studienkosten über die Studienjahre als steuerliche Verluste vorgetragen und mit dem späteren ersten Berufseinkommen verrechnet werden können
- welche Kosten sich absetzen lassen
- welche Belege zu sammeln und welche Fristen zu beachten sind und
- was sich mit der Geltendmachung in etwa an Steuerrückerstattung erreichen lässt.
Ein Schwerpunkt liegt auf den neuen Urteilen zur deutlich erleichterten Anerkennung der Abgeschlossenheit einer beruflichen Erstausbildung.
Diese ermöglicht es ggf., die danach entstehenden Studienkosten analog einem Masterstudium als sog. „weiteres Studium“ von der Steuer abzusetzen (Beispiel: Rettungssanitäter, Sprachaufenthalte im Ausland sowie TOEFl- oder ElLTS-Sprachtest).
Für nähere Vorabinformation verweisen wir auf die Homepage des Referenten: www.kanzlei-kudrass.de/homepage/studenten .
Selbstverständlich besteht während und nach der Veranstaltung die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Es sind natürlich Studierende aller Fakultäten eingeladen, der Vortrag ist selbstverständlich kostenlos!
Los geht es am Mittwoch, den 8. Mai ab 18:30 Uhr im Hörsaal 7 an der Technischen Fakultät.
Pingback: Aufzeichnung des Vortrags zur Absetzbarkeit der Studienkosten | Stuve Uni Erlangen-Nürnberg