(Quelle: http://www.menschenrechte.org/)
„Die Bundesländer sind bei der Erhebung von Studiengebühren dazu verpflichtet, auch einkommensschwachen Studienbewerberinnen und -bewerbern einen diskriminierungsfreien Zugang zum Studium zu ermöglichen. Der Beitrag macht auf die problematische Lage finanzschwacher ausländischer Studentinnen und Studenten aus Nicht-EU-Staaten aufmerksam, die in Nürnberg und Erlangen weder von der Studienbetragspflicht befreit werden noch Studienbeitragsdarlehen erhalten.“
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Studiengebühren und Menschenrechte
Veröffentlicht am 18.03.2008 in Pressespiegel
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