Plagiate – Zur Strafe weniger Dienst bei vollem Professorengehalt (Quelle: SPIEGEL-online)
„Ein Bonner Hochschullehrer hat die Examensarbeit einer Studentin unter seinem Namen veröffentlicht. Nun darf er nicht mehr prüfen, über kein Personal und kein Geld verfügen – eine scharfe Reaktion der Uni. Aber in der Lohntüte des Lebenszeitbeamten ändert sich nichts.“
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Plagiatismus vom Chef
Veröffentlicht am 18.03.2008 in Pressespiegel
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